Leinenpflicht im Gemeindegebiet

21. Februar 2024: Im Innenbereich unserer Gemeinde gilt Leinenpflicht für große Hunde und Kampfhunde

Es kommt oftmals zu Konflikten zwischen Spaziergängern, Wanderern, Joggern und Radfahrern, wenn diese auf Feld- oder Waldwegen nicht angeleinten Hunden begegnen. Aktuell gibt es vermehrt Beschwerden über nicht angeleinte umherlaufende Hunde im Gemeindegebiet Wenzenbach.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Dies gilt besonders auch für große Hunde und Kampfhunde. Ausreden wie "mein Hund will doch nur spielen" oder "der tut niemandem was" sind hier fehl am Platz.

Ein nicht angeleinter Hund muss kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen. Ist dies nicht der Fall und der Hund belästigt oder gefährdet jemanden, kann Anzeige erstattet und der Hundehalter mit einem Bußgeld belegt werden. Außerdem sind weitere Maßnahmen wie Leinenzwang oder Maulkorbpflicht für einzelne Hunde möglich.

Im Innenbereich gilt in unserer Gemeinde Leinenpflicht für große Hunde und Kampfhunde. Dies bedeutet, dass diese Hunde auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen an der kurzen Leine zu nehmen sind. Die Verordnung über die Anleinpflicht von großen Hunden und Kampfhunden finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Wenzenbach. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf den Hund einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Wir bitten um Beachtung.

Ihr Ordnungsamt

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