09.07.2015 Die Gemeinde Wenzenbach führt mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.07.2015 rückwirkend zum 01.01.2015 eine Förderung für Familien und anderen Haushalten mit Kindern zum Neubau, Aus/Umbau sowie zum Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Gemeindebereich Wenzenbach ein. Diese Förderung wird vereinfacht auch "Baukindergeld" genannt.
Weitere Infos zum Baukindergeld, zu den Fördervoraussetzungen und -bestimmungen sowie zum Antragsverfahren finden Sie auf der entsprechenden Seite für das Baukindergeld.
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