Bekanntmachung zum Erlass einer neuen Satzung der Gemeinde Wenzenbach über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen (GaStS)
23. Dezember 2021: Aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und Art. 23 der
Gemeindeordnung des Freistaats Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Wenzenbach folgende
Satzung:
Die Herstellung von Garagen und Stellplätzen(Garagen- und Stellplatzsatzung GaStS)
Die Änderung der Satzung ist ab sofort auch auf unserer Homepage verfügbar.