16.06.2015 Vorsitzender: Erster Bürgermeister Sebastian Koch, Anwesende Gemeinderäte: 18
Tagesordnungspunkte (öffentlicher Teil)
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 19. Mai 2015
2. Einfache Dorferneuerung Irlbach – Vorstellung der geänderten Planung samt Kosten des "Freizeitbereiches an der Wenzenbach Aue"
3. Einbeziehungssatzung Forstacker II – Aufstellungsbeschluss
4. Erlass einer Förderrichtlinie der Gemeinde Wenzenbach über freiwillige Zuschüsse an Familien und andere Haushalte mit Kindern für den Neubau, den Aus/Umbau und den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Gemeindebereich Wenzenbach („Baukindergeld“)
5. Änderung der Landschaftsschutzgrenze – Aufnahme der Fl.Nr. 832/8, 832/9, und 832/10 Gemarkung Wenzenbach ("Obere Zell") in den Geltungsbereich der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Regensburg – Antrag der SPD-Fraktion
6. FF Wenzenbach - Feuerwehrfahrzeugkonzept - Vorstellung eines Änderungsvorschlages
7. Verschiedenes
a) Geländeauffüllung nördlich der B-16 Ausfahrt Wenzenbach Richtung Roith
b) Festplatz – Parkplatz beim Sportheim
c) Roither Berg – Straßennamen
d) Bach Brandlbergstraße
e) Spielplätze
Beschlüsse:
zu 3): Einbeziehungssatzung Forstacker II - Aufstellungsbeschluss:
?Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Bayerisches Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich „Forstacker II“ und billigt den Vorentwurf der Einbeziehungssatzung „Forstacker II“ in der von Architekt Freimüller vorgelegten Fassung vom 16.06.2015. Ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 ist durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Es wird festgelegt, gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 18 : 0 (damit beschlossen)
zu 5): Änderung der Landschaftsschutzgrenze - Aufnahme der Fl.Nr. 832/8, 832/9 und 832/10 Gemarkung Wenzenbach ("Obere Zell") in den Geltungsbereich der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Regensburg - Antrag der SPD-Fraktion
Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt,
- beim Landratsamt Regensburg unverzüglich schriftlich zu beantragen, die Grundstücke mit den Flurnummern 832/8, 832/9, 832/10 und 832/11, Gemarkung Wenzenbach, Gemeinde Wenzenbach, wieder in den Geltungsbereich der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Regensburg vom 17.01.1989 (KABI. Nr. 311989) aufzunehmen,
- diesen Antrag gegenüber dem Landratsamt mit Nachdruck zu vertreten und
- in seiner Stellungnahme gemäß Art. 52 Bayerisches Naturschutzgesetz auf die Wiederaufnahme der aufgeführten Grundstücke in die vorgenannte Verordnung hinzuwirken.
Abstimmungsergebnis: 5 : 13 (damit abgelehnt)
Kategorien: Sitzungen