Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2016
22.11.2016 Vorsitzender: Bürgermeister Koch; anwesende Gemeinderatsmitglieder: 20
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 20. September 2016
2. Information aus dem Verkehrsgutachten Nord des Landkreises Regensburg
3. Aufstellungsbeschluss 10. Flächennutzungsplanänderung – Brandlbergstraße Süd
4. Beschlussfassung über die Änderung der Friedhofsgebührensatzung
5. Beschlussfassung über die Vergabeentscheidung im Ausschreibungsverfahren "Regenrückhaltebecken Probstberg" (VOB)
6. Verschiedenes
a) Stromtrassen
b) Tempolimit in Fußenberg und Thanhausen
c) Kreisstraße R 6 - Kreuzungsbereich Unter-/Oberlindhofstraße / Neubau eines Mehrfamilienhauses
Beschlüsse:
zu 3.
"Die Gemeinde Wenzenbach ändert den Flächennutzungsplan für die Grundstücke mit den Flurnummern 194 (Teilfläche) und 131/4 (Teilfläche) Gemarkung Grünthal I von aktuell „Grünfläche“ auf „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ ab."
Abstimmungsergebnis: 18:2
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Begründung:
Mit der Aktivierung der bisher als Grünfläche genutzten Fläche für Bauzwecke wird dem stark gestiegenen Wohnbedarf in der Gemeinde Wenzenbach Rechnung getragen. Es ist beabsichtigt, auf den oben genannten Grundstücken Einfamilienhäuser zu errichten.
zu 4.
"Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Wenzenbach folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen der Gemeinde Wenzenbach vom 01. Juni 2016 wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 2 Grabnutzungsgebühren für die Friedhofsanlage Irlbach wird bei Buchstabe g) ein Urnenerdgrab (4 Urnen) der Betrag "41,00 EURO" ersetzt durch "38,00 EURO". |
|
§ 6 Gebühren für Friedhofsdienstleistungen erhält folgende Fassung: |
Beschreibung der Dienstleistung |
Einzelpreis |
|
1 |
Öffnen eines Einfachgrabes |
148,75 EURO |
2 |
Schließen eines Einfachgrabes |
119,00 EURO |
3 |
Öffnen eines Tiefgrabes |
214,20 EURO |
4 |
Schließen eines Tiefgrabes |
178,50 EURO |
5 |
Öffnen eines Urnenerdgrabes |
35,70 EURO |
6 |
Schließen eines Urnenerdgrabes |
35,70 EURO |
7 |
Öffnen eines Kindergrabes |
95,20 EURO |
8 |
Schließen eines Kindergrabes |
95,20 EURO |
9 |
Gestellung der Sargträger |
148,75 EURO |
10 |
Gestellung einer Aufsichtsperson |
47,60 EURO |
11 |
Grasmatten auflegen |
29,75 EURO |
12 |
Tieferlegung einer Leiche im gleichen Grab (inklusive Öffnen und Schließen des Grabes, inklusive An- und Abfahrt) |
297,50 EURO |
13 |
Ein- oder Ausbetten einer Urne in Einfachgrab oder Tiefgrab |
71,40 EURO |
14 |
Exhumierung und Umbettung innerhalb des Friedhofs (inklusive Öffnen und Schließen des neuen und alten Grabes, |
714,00 EURO |
15 |
Ausbetten von Gebeinen aus einem Einfachgrab |
238,00 EURO |
16 |
Einbetten von Gebeinen in ein Einfachgrab (inklusive Öffnen und Schließen des Einfachgrabes, |
238,00 EURO |
17 |
Ausbetten von Gebeinen aus einem Tiefgrab |
357,00 EURO |
18 |
Einbetten von Gebeinen in ein Tiefgrab |
357,00 EURO |
19 |
Kompressorstunden |
29,75 EURO |
20 |
Leichenhausbetreuung und –reinigung bei Beerdigung |
35,70 EURO |
21 |
Leichenhausbetreuung bei Aussegnung |
35,70 EURO |
22 |
An- und Abfahrt der Sargträger / Urnenträger zum Friedhof (pro Beerdigung, nur Positionen 9 und 10 betreffend) |
83,30 EURO |
23 |
Auf- und Absperren des Leichenhauses bei Fremdanlieferung |
35,70 EURO |
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.12.2016 in Kraft."
Abstimmungsergebnis: 18:0
Begründung:
zu 1
Bei der bestehenden Friedhofsgebührensatzung ist die aufgeführte Gebühr für Urnenerdgräber auf dem Friedhof Irlbach unter Einrechnung eines Bodenaustausches, wie bei den Familien- und Einzelgräbern erforderlich, angesetzt worden. Bei Urnenbeisetzungen ist dies nicht notwendig. Die Gebühr ist daher anzupassen.
zu 2
Die Friedhofsdienstleistungen wurden ausgeschrieben und sind an die Fa. Bestattungen Pietät vergeben worden (Gemeinderatsbeschluss vom 20.09.2016). Die von der Fa. Pietät durchgeführten Arbeiten, die im Auftrag der Gemeinde erfolgen, sind von der Gemeinde den Bestattungspflichtigen durch Bescheid in Rechnung zu stellen. Hierzu sind die einzelnen Positionen in die Gebührensatzung (Bruttobeträge) mit aufzunehmen. § 6 ist daher entsprechend anzupassen.
zu 5.
"Die Gemeinde Wenzenbach vergibt den Auftrag zur Errichtung des Regenrückhaltebeckens „Beim Zeitlhof“ an den Bieter Althammer Bau GmbH, Ortsstraße 3a, 93482 Pemfling-Großbergerdorf gemäß dem Angebot vom 13.09.2016 mit einer Angebotssumme von 40.009,62 €."
Abstimmungsergebnis: 18:0
Kategorien: Sitzungen